Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind oder die Ware zum Versand bereit gestellt wird.

2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich ab Lübeck, - bei Direktversand - ab Ort der Speditionsübergabe. Zum aktuellen Zeitpunkt 110,00 €

3.3 Alle Preise, sowohl die am Telefon als auch die im Angebot genannten Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.

3.4 Der Stundensatz für Service, Support, Schulung, Montage, Installation oder Einweisung beträgt 110,00€ netto zuzüglich der geltenden Fahrkostenpauschale nach Entfernung gestaffelt.

3.5 Die Preis für Test, Analyse oder dazu gehöriger Beratung wird veranschlagt mit 65,00€, welche gegebenenfalls mit der Reparatur verrechnet werden kann.

3.7 Alle Preise sind - soweit nicht anders erwähnt in Euro (€).

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.

4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

5. Versand und Gefahrübergang

5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. 5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die / den Transportausführende Person/en übergeben worden ist oder zwecks Versendungen unser Lager - bei Direktversand den des Lagerpartners - verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Kunden abzuholen geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über. 5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung über die Versandbereitschaft an den Käufer über. 5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

6.Annahmeverzug

Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schaden behalten wir uns das Recht vor diesen geltend zumachen. Für die Dauer des Annahmeverzuges ist die Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik berechtigt die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 40,00 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnliche hoher Lagerkosten behält sich die Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik vor, diese geltend zu machen.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1Die Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik übernimmt keine Gewähr für an Kundengeräten eintretende Datenverluste. Der Kunde hat eigenständig für Sicherungskopien seiner Dateien und Programme zu sorgen.

7.2. Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen gegenüber der Fa. macOrange.de schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Klienten, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.

7.3 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder an den Artikeln Aufkleber entfernt die der Identifikation von Garantieleistungen dienen, entfällt jegliche Gewährleistung

7.4. Für die von uns gelieferten Waren leisten wir Gewähr für die Dauer von 6 Monaten ab Übergabe des Kaufgegenstandes (Ziffer 5). Abweichende Gewährleistungszeiten werden in der Garantiekarte genannt. Haftung der Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik für Schäden und Vermögensverluste, die z.B.: aus der Verwendung eines Computers oder Programms entstanden sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung seitens der Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik zurückzuführen. Der Käufer ist alleinverantwortlich für die korrekte Lagerung und den korrekten Einsatz der gelieferten Ware. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen

7.5. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.

7.6 Die Gewährleistung von Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung.

7.7 Im Falle eines behaupteten Mangels können wir nach unserer Wahl verlangen, a) dass das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird. b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort, also einem anderen als in Ziffer 5 genannten Ort, vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen (s. Ziff.3) zu bezahlen sind. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung verlangen

7.8 Zeigt der Käufer einen Mangel an einem unserer Produkte an und stellt sich bei dessen Überprüfung durch uns bzw. durch den Hersteller heraus, dass dieses frei von der Gewährleistung unterliegenden Mängel ist, hat der Käufer die uns durch die unbegründete Mängelanzeige entstandenen Prüf- und Testkosten einschl. evtl. entstandener Frachtkosten zu erstatten.

7.9 Über die vorstehend geregelten Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatz jeglicher Art, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.

7.10 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.

7.11 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

7.12 Der Kunde hat für eine geeignete Transportverpackung der eingeschickten oder zur Reparatur/Wartung überlassenen Geräte zu sorgen, andernfalls kann ihm der Verpackungsaufwand gesondert in Rechnung gestellt werden.

7.13 Bei im Kundenauftrag durchgeführten Arbeiten haftet die Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik nicht für eine hieraus resultierende Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter. Der Kunde hat uns von allen hieraus resultierenden Forderungen freizustellen und etwaige Prozesskosten angemessen zu bevorschussen.

7.14 Bei Verwendung dieser AGB im kaufmännischen Verkehr ist Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich von Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Ersatz eines unmittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik zurückzuführen.

8. Montagearbeiten

8.1 Unser Preise verstehen Sich ohne Aufbau, Montage, Installation oder Einweisung, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist

8.2 Wünscht der Kunde diese Leistungen. erklärt er sich mit der gesonderten Berechnung der notwendigen Zusatzleistungen sowie mit unseren jeweiligen Stundensätzen sowie der An- und Abfahrtkostenpauschale einverstanden. Eine nachträgliche Kürzung von Montagerechnungen ist nicht möglich. © Copyright Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik

9. Rücksendungen

9.1 Alle Rücklieferungen vom Käufer an uns haben unter einer vorheriger Genehmigung der Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik zu erfolgen. Hierzu hat der Käufer bei jeder beabsichtigten Rücklieferung (auch bei behaupteter Gewährleistung) eine Genehmigung vorab von uns einzuholen Rücksendungen ohne solche Genehmigung können von uns nicht bearbeitet, sondern müssen den Käufer auf dessen Kosten zurückgeschickt werden. Unautorisierte Rücksendungen führen zu keinem Annahmeverzug.

9.2 Bei einer Rücksendung oder bei einem Defekt der zur Wandlung führt, ist die komplette Ware zurückzugeben. Dies beinhaltet sowohl alle Kabel, Handbücher, Datenträger als auch die Verpackung. Bei Fehlen eines der Teile ist Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik berechtigt einen pauschalen Einbehalt von 20% des Kaufpreises von der erteilten Gutschrift abzuziehen. Weist der Käufer einen geringen Schaden nach, so ist dieser anzusetzen jedoch immer zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 30,-€.   9.3Folgende Vereinbarung wird mit dem Käufer ausdrücklich getroffen: "Bei einem Defekt trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung an die Fa. macOrange.de, Rufus Martin, dafür übernimmt Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik die Kosten der Sendung an den Käufer für den Rücktransport."

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Neuforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum (Vorbehaltsware).

10.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

10.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet sind. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

10.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 10.6 auch tatsächlich auf uns übergehen.   10.5 Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit unserem Widerruf infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.   10.6 Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factoring verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung an.

10.7 Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers und nach unserer ausdrücklichen Mahnung. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

10.8 Übersteigt der Fakturenwert der für uns bestehenden Sicherheit unsere sämtliche Forderungen einschließlich Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Kosten) um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

10.9 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.  

10.10 Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

10.12 Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalt auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern.

11. Zahlung

11.1 Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen, bei Rechnungskunden sofort nach Lieferung bzw. der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt wenn die Fa. macOrange.de über den Betrag verfügen kann.   11.2 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.   11.3 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.   11.3 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 11.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, seitens der Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik anerkannt sind oder unstreitig sind.

12. Schutz und Urheberrechte

12.1 Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.

12.2 Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziff. 7.6 entsprechend.

12.3 Von uns zur Verfügung gestellten Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung. Kopien dürfen ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale eine auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

13. Export

13.1 Der Export unserer Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. Hiervon unberührt bleibt die Tatsache, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Die Versagung einer solche Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten. 13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Internationalen Kaufgesetze wird ausdrücklich, auch bei grenzüberschreitendem Lieferverkehr, ausgeschlossen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist Lübeck. 14.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Lübeck. 14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von Internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. macOrange.de Rufus Martin Informationstechnik , Am Rittbrook 6, 23566 Lübeck

© Copyright Rufus Martin, Lübeck, den 01.11.2023 Gerichtsstand Lübeck

 




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